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Russland - Änderungen des Geldwäschegesetzes

Sergej Suchanow


Mit den Änderungen soll ein wirksamer und den FATF-Standards entsprechender Mechanismus zur Umsetzung und Aufhebung gezielter finanzieller Sanktionen in Erfüllung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats geschaffen werden.

Insbesondere wurde ein Mechanismus der „direkten Umsetzung“ von Resolutionen des UN-Sicherheitsrats eingeführt, gemäß dem Finanzorganisationen Gelder oder andere Vermögenswerte von Personen einfrieren können, die in den Listen von Organisationen und natürlichen Personen aufgeführt sind, die ihre Beteiligung an extremistischen Aktivitäten oder Terrorismus oder an der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen bestätigen, wie dies in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats festgelegt ist.

Dieser Mechanismus ist von Finanzorganisationen unverzüglich umzusetzen, jedoch spätestens 20 Stunden nach Eingang der Benachrichtigung über die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gefasste Resolution. Eine solche Benachrichtigung wird den Finanzorganisationen von der föderalen Finanzaufsichtsbehörde (Rosfinmonitoring) binnen 4 Stunden ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats auf seiner offiziellen Website übermittelt.


Darüber hinaus sind folgende Gesetzänderungen vorgenommen: Art. 52 des Gesetzes über Nutzung der Kernenergie, Ziff. 3.1 Art. 25 des Eisenbahngesetzes, Ziff. 5 § 1 Art. 10 des Gesetzes über die Sicherheit im Verkehr.


In den oben genannten Gesetzen wird momentan als Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit festgelegt, dass eine Person nicht in der Liste der Organisationen und Personen verzeichnet ist, über welche Informationen über ihre Beteiligung an extremistischen Aktivitäten oder Terrorismus vorliegen.


Da die Personen, welche gemäß den Beschlüssen internationaler Organisationen zur Terrorismusbekämpfung in die genannte Liste aufgenommen sind, in den Listen der Organisationen und Personen, die aufgrund der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats erstellt sind, auch aufgeführt werden, werden die Rechtsakte um die Voraussetzung ergänzt, Personen in diese Listen aufzunehmen. In der Gesetzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass die obengenannten Änderungen keine neuen Anforderungen vorsehen, sondern nur die bestehenden beibehalten und im Wesentlichen technischer Natur sind.


Organisationen, Unternehmer, Rechtsanwälte, Notare und andere Personen, welche unter das Geldwäschegesetz fallen, sind verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern und anderen Vermögenswerten zu ergreifen, jedoch spätestens 20 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung von Rosfinmonitoring über die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gefasste Resolution zur Verhütung von Terrorismus und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.


Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder (Verwalter) eines ausländischen Unternehmens ohne Gründung einer juristischen Person, Exekutivorgane eines persönlichen Fonds mit dem Status eines internationalen Fonds (mit Ausnahme eines internationalen Erbschaftsfonds) sowie Personen, die Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen erbringen, sind verpflichtet, Rosfinmonitoring über ergriffene Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern und anderen Vermögenswerten zu informieren.



Die obligatorische Kontrolle, die Verwendung eines persönlichen Kontos auf der offiziellen Website von Rosfinmonitoring und andere Regelungen wurden ebenfalls verbessert, um die bei der Überwachung der Geldwäschebekämpfung festgestellten Mängel zu beheben.


Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.


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