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Russland - Neuer Präsidialerlass über Devisenvorschriften

Patrick Pohlit


Der russische Präsident hat den Erlass Nr. 430 vom 05.07.2022 unterzeichnet, gemäß dem die Verpflichtung zur obligatorischen Repatriierung (Rückführung) von Devisenerlösen in Russland aufgehoben worden ist.

Hingegen dürfen gemäß diesem Präsidialerlass keine Dividenden von GmbHs, AGs, Wirtschaftsgenossenschaften und Produktionskooperativen auf Konten, die bei ausländischen Banken eröffnet worden sind, gutgeschrieben werden.


Gemäß dem Erlass gilt Folgendes:


  • die Anforderungen des Artikels 19 des Föderalen Gesetzes Nr. 173-FZ vom 10. Dezember 2003 über die obligatorische Repatriierung ausländischer und russischer Devisen bestimmen, dass Außenhandelsverträge in einer Höhe erfüllt werden müssen, die nicht geringer ist als der Devisenbetrag, welcher der Verkaufspflicht unterliegt. Seit dem 10.06.2022 müssen Gebietsansässige im Rahmen von Außenhandelsverträgen erhaltene ausländische Devisen nicht mehr verkaufen. Dementsprechend wurde die zwischenzeitlich eingeführte Repatriierungspflicht für Devisenerlöse wieder abgeschafft.


  • Gebietsansässige dürfen Fremdwährungsbeträge nicht auf ihre ausländischen Konten überweisen, wenn diese Überweisungen Dividenden auf Aktien russischer AGs oder Gewinnausschüttungen russischer GmbHs, Wirtschaftsgenossenschaften und Produktionskooperativen betreffen (Ziff. „b“ Art. 3 des Erlasses des russischen Präsidenten Nr. 7 vom 28.02.2022);


Der Erlass ist mit seiner offiziellen Veröffentlichung am 05.07.2022 in Kraft getreten.


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