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Russland - Förderverbot von Bodenschätzen für Ausländer

Zurab Tsereteli


Mit gesetzlicher Neuregelung dürfen Nutzer und Förderer von Bodenschätzen nur noch juristische Personen, die gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation gegründet worden sind, sowie Einzelunternehmer, welche Bürger der Russischen Föderation sind, sein.


Das Recht auf Nutzung und Förderung von Bodenschätzen erlischt vorzeitig, wenn die Bedingungen für die obligatorische Übertragung des Rechts auf Nutzung und Förderung von Bodenschätzen und für die Neuerteilung einer Genehmigung nicht erfüllt werden.


Subjekten des natürlichen Monopols im Bereich des Eisenbahnverkehrs sowie deren Vertragsparteien, mit denen die Monopolisten zivilrechtliche Verträge abgeschlossen haben, kann das Recht auf Nutzung eines Grundstücks mit Bodenschätzen von lokaler Bedeutung zur Erkundung und Gewinnung von Bodenschätzen, welche für den Bau, die Sanierung oder grundlegende Reparatur der öffentlichen Eisenbahnverkehrsinfrastruktur erforderlich sind, ohne Versteigerung gewährt werden.


Das Gesetz trat am 28. Juni 2022 in Kraft. Innerhalb von 30 Tagen benachrichtigt die Föderale Agentur für die Nutzung von Bodenschätzen (Rosnedra) ausländische Nutzer und Förderer von Bodenschätzen über die Notwendigkeit der Übertragung des Rechts auf Nutzung und Förderung von Bodenschätzen auf eine russische juristische Person und der Neuerteilung der Lizenz für diese russische juristische Person, welche binnen 90 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung gegründet werden muss.


Die neu gegründete russische juristische Person hat einen Antrag auf Neuerteilung der Lizenz unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu stellen. Zwischen einer ausländischen und einer russischen Gesellschaft wird für Zwecke der Überleitung ein Vertrag über die entgeltliche Übertragung von Vermögen oder Vermögensrechten zur Ausübung von Tätigkeiten abgeschlossen.

Bei Nichterreichung einer Verständigung zwischen den Parteien werden die Bedingungen der Übertragung durch das für den Belegenheitsort des Grundstücks mit Bodenschätzen zuständige Arbitragegericht festgelegt.


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