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Russland - Vereinfachung bei Einfuhr und Markierung

  • Sergej Suchanow
  • 15. Aug. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Sergej Suchanow


Bei Einfuhr von Waren, für die Konformitätserklärungen ausgestellt wurden, ist der Importeur temporär nicht verpflichtet, dem Zoll sein Recht auf Verwendung dieser Dokumente zu bestätigen. Bis zum 1. März 2023 dürfen die Waren ohne Nachweis mit dem CE-Kennzeichen oder einem Verkehrsfähigkeitszeichen versehen werden.

Eine Verordnung der russischen Regierung hat Besonderheiten der Einfuhr und Kennzeichnung von Waren, die der obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen, für einen Übergangszeitraum geregelt.


Werden Waren nach Russland eingeführt, für welche entsprechende Konformitätsbescheinigungen und Konformitätserklärungen für die Serienfertigung ausgestellt und in den staatlichen Registern eingetragen wurden, muss der Anmelder den Zollbehörden für einen Übergangszeitraum das Recht auf Verwendung dieser Dokumente nicht bestätigen.


Im Jahr 2021 hatte das Ministerkabinett ein Verfahren für die Bestätigung der Konformität von Waren festgelegt, die der obligatorischen Zertifizierung und Konformitätserklärung unterliegen. Dies gilt für alle Waren des einheitlichen Regierungsverzeichnisses, welches vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Vorschriften zur technischen Regulierung festgestellt wurde.


Bis zum 1. März 2023 dürfen alle Waren, deren Konformität gemäß dem oben genannten Verfahren bestätigt wurde, mit dem CE-Kennzeichen oder einem Verkehrsfähigkeitszeichen versehen, ohne, dass separate Nachweise erforderlich sind.

Die Verordnung ist am 22. Juli 2022 in Kraft getreten.


 
 
 

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