Russland - Umsatzsteuer-erleichterungen bei Ausfuhren
- Patrick Pohlit
- 15. Aug. 2022
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Patrick Pohlit
Der Föderale Steuerdienst entwickelt derzeit einen Mechanismus zur Rückverfolgung von grenzüberschreitenden Lieferungen, um Unternehmen zu ermöglichen, den umsatzsteuerlichen „0“ Steuersatz automatisch anwenden zu können, ohne eine Vielzahl von der Steuergesetzgebung vorgesehenen Dokumente vorlegen zu müssen.
Dies soll für Lieferungen innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) gelten. Für Unternehmen ist es im Moment einfacher, den USt-Nullsatz in Anspruch zu nehmen, wenn Waren in Länder außerhalb der EAWU ausgeführt werden, da die Ausfuhr von Waren in EAWU-Länder ein komplizierteres Verfahren zur Bestätigung des USt-Nullsatzes erfordert, einschließlich der Einreichung einer größeren Anzahl von Dokumenten.
In der Praxis soll ein Mechanismus der automatischen Bestätigung des USt-Nullsatzes angewendet werden, bei dem der Exporteur Informationen über die Ausfuhr der Waren an die Steuerbehörden übermittelt und sofern der Käufer den Erhalt der Waren bestätigt, die Datenbank des FNS vermerkt, dass der Ausfuhrvorgang stattgefunden hat und der Ausführer damit das Recht erhält, den Nullsteuersatz anzuwenden. Die elektronische Plattform der Eurasischen Wirtschaftskommission kann für den Informationsaustausch zwischen dem Föderalen Steuerdienst und den Unternehmen genutzt werden. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand sowohl für die Unternehmen als auch für das FNS verringert.
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