top of page

Russland - Verfügung über OOO-Anteile genehmigungspflichtig

Patrick Pohlit


Nach einem neuen Präsidentenerlass stehen nunmehr Rechtsgeschäfte, welche direkt oder indirekt die Begründung, Änderung oder Aufhebung von Eigentums-, Nutzungs- und Verfügungsrechten an Anteilen einer russischen OOO betreffen unter dem Genehmigungsvorbehalt der Regierungskommission.


Der Präsidialerlass Nr. 618 vom 8.09.2022 wurde in Ergänzung zum Erlass Nr. 81 vom 01.03.2022 und Nr. 95 vom 05.03.2022 veröffentlicht. Seit dem 8. September 2022 dürfen Rechtsgeschäfte mit (juristischen) Personen aus sogenannten „unfreundlichen Staaten“, die direkt und (oder) indirekt die Begründung, Änderung oder Aufhebung von Eigentums-, Nutzungs- und (oder) Verfügungsrechten an Geschäftsanteilen der russischen OOO betreffen, nur noch auf Grundlage einer Genehmigung der Kommission der Russischen Regierung für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation (Regierungskommission) abgewickelt werden dürfen. Ausnahmen sind für Kreditinstitute und sonstige Finanzorganisationen vorgesehen. Darüber hinaus erstreckt sich diese Beschränkung nicht auf eine Reihe von Rechtsgeschäften mit Geschäftsanteilen am Stammkapital der Nutzer von Grundstücken mit Bodenschätzen.


Es wird erwartet, dass die oben genannten Änderungen und Beschränkungen den Verkauf russischer Tochtergesellschaften für westliche Unternehmen, die ihr Geschäft in Russland verkaufen und sich aus Russland zurückziehen wollen, erheblich erschweren.


60 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page