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Russland - Neue devisenrechtliche Vorschriften für Banken und Kunden

Zurab Tsereteli


Der Präsident hat ein vorübergehendes Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Verträgen über Bankkonten/-einlagen und Eurobonds festgelegt.

Nun dürfen sanktionierte russische Banken dem Präsidialerlass zufolge Transaktionen auf Konten und Einlagen von Unternehmen und Einzelunternehmern aussetzen.


Die Genehmigung gilt bis zur Aufhebung der Beschränkungen für das Kreditinstitut und unterliegt u. a. den folgenden Bedingungen:


  • die Sanktionen wurden frühestens am 9. August gegen eine russische Bank verhängt;

  • ein Kreditinstitut kann wegen Sanktionen keine Forderungsrechte aus dem mit einer ausländischen Bank abgeschlossenen Konto-/Einlagevertrag ausüben;

  • Gelder in derselben Währung wurden frühestens am 9. August auf das Konto oder Depot des Kunden überwiesen.

  • während der Aussetzung werden die Gelder der Kunden nicht verzinst. Gleichzeitig werden keine Strafen und Zinsen der Bank in Rechnung gestellt. Die Bank haftet auch nicht für die rechtmäßige Verweigerung der Durchführung von Transaktionen.


Weiterhin ist vorgesehen, dass bis zur Änderung des föderalen Gesetzes vom 10. Dezember 2003 Nr. 173-FZ "Über die Devisenregelung und Devisenkontrolle“:

  • bei der Umsetzung des Präsidialerlasses Nr. 430 vom 5. Juli 2022 "Über die Repatriierung von Devisen und Währungen der Russischen Föderation durch Gebietsansässige – Wirtschaftsbeteiligte“ keine Obergrenze von 5.000 US-Dollar für Geldüberweisungen in Fremdwährung durch natürliche Personen – Gebietsansässige gilt;

  • bei der Durchführung von Außenhandelstätigkeiten und (oder) bei der Gewährung und Rückzahlung von Krediten durch russische juristische Personen und Einzelunternehmer die Anforderungen an die Abwicklung von Devisentransaktionen über Bankkonten bei den zugelassenen Banken und elektronische Geldüberweisungen sowie die Anforderungen an die Gutschrift von Fremdwährungen auf die Bankkonten bei den zugelassenen Banken keine Anwendung finden;

  • bei der Durchführung von Außenhandelstätigkeiten und (oder) bei der Gewährung und Rückzahlung von Krediten russische juristische Personen und Einzelunternehmer ihre Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Nichtansässigen aufzurechnen oder die Verpflichtungen gegenüber Nichtansässigen durch neue Verpflichtungen zu ersetzen berechtigt sind, außer in den von der russischen Regierung in Abstimmung mit der Bank Russlands festgelegten Fällen, soweit nichts anderes durch die Präsidialerlasse vorgesehen ist.


Der Präsidentenerlass trat am 8. August 2022 in Kraft.


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