top of page

Russland - Verbot Fernarbeit, strafrechtliche Haftung

Patrick Pohlit


Geplant ist die Einführung eines Verbots von Fernarbeitsverträgen und entsprechenden Zusatzvereinbarungen zur Fernarbeit bei bestimmten Berufen, sofern Steuerausländer betroffen sind. Darüber hinaus soll eine strafrechtliche Haftung für die Vorlage falscher Faktura-Rechnungen oder Steuererklärungen eingeführt werden.


Steuerliche Beschränkungen

Die Regierung bereitet derzeit einen Gesetzentwurf vor, der den Abschluss von Arbeitsverträgen oder Zusatzvereinbarungen zu Arbeitsverträgen für Fernarbeit in bestimmten Berufen für russische Steuerausländer verbietet. Die Liste der Berufe wird von der russischen Regierung festgelegt.


Nach Ansicht von Vertretern der Partei "Einiges Russland" würde dies den Aufenthalt russischer Bürger außerhalb Russlands erschweren. Das Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien hat sich gegen die Einführung von Beschränkungen für IT-Spezialisten ausgesprochen. Das Ministerium hatte auch ein Verbot für Entwickler vorgeschlagen, die an Projekten zur Schaffung und Entwicklung staatlicher Informationssysteme beteiligt sind.


Derzeit sind Einkünfte aus Arbeitstätigkeiten im Ausland Einkünfte aus Quellen außerhalb der Russischen Föderation, auf die in der Russischen Föderation gemäß Unterpunkt 6.6. Pkt. 3 Art 208 des russischen Steuergesetzbuchs keine Einkommensteuer erhoben wird. Allerdings wird derzeit auch ein entsprechender Gesetzentwurf über die Änderung des Art. 208 SteuerGB RF vorbereitet, gemäß dem die Fernarbeitnehmer in der Russischen Föderation Einkommensteuer zu entrichten haben, was allerdings den meisten geltenden Doppelbesteuerungsabkommen widersprechen würde.


Andererseits ist fraglich, ob die Arbeitnehmer nach Russland auf Grund dieser Regelung zurückkehren werden. Darüber hinaus kann dieser Umstand dann auch Mindereinnahmen an Einkommensteuer für den russischen Fiskus führen.


Strafrechtliche Haftung

Am 21.12.2022 wurde der Staatsduma der Gesetzentwurf Nr. 263208-8 zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB RF) und der Strafprozessordnung zur Erörterung vorgelegt. Ein Artikel 173.3 "Vorlage von wissentlich falschen Faktura-Rechnungen und Steuererklärungen bei den Steuerbehörden" wird in das russische Strafgesetzbuch aufgenommen. Die Faktura-Rechnungen und Steuererklärungen werden als gefälscht angesehen, wenn sie unter Verwendung von Strohleuten oder unrechtmäßige Nutzung personenbezogener Daten erstellt werden und wissentlich falsche Angaben über den Versand von Waren, die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Übertragung von Eigentumsrechten enthalten.


Wenn die in diesem Artikel genannten Handlungen Bürgern oder Unternehmen großen Schaden zufügen oder die Erzielung von Einnahmen in großem Umfang zur Folge haben, wird eine Geldstrafe zwischen 100.000 und 300.000 Rubel oder eine Zwangsarbeit von bis zu vier Jahren oder eine Freiheitsstrafe für denselben Zeitraum verhängt.

Werden die Handlungen gemäß Art. 173.3 des russischen Strafgesetzbuchs von einer organisierten Gruppe vorgenommen und führt dies zu einem besonders großen Schaden, können die Täter zu Zwangsarbeit bis zu fünf Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren mit einer Geldstrafe in Höhe von fünf Jahreseinkommen verurteilt werden.




64 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page