Russland - Form des elektronischen Frachtbriefs festgelegt
- Zurab Tsereteli
- 15. März 2023
- 1 Min. Lesezeit
Zurab Tsereteli
Mit dem Föderalgesetz Nr. 39-FZ vom 06.03.2022 wurde die Möglichkeit geschaffen, elektronische Frachtbriefe zu erstellen. Die Neuregelung trat am 01.03.2023 in Kraft.
In diesem Zusammenhang hat die Steuerbehörde die elektronische Form dieses Dokuments genehmigt. Die Verordnung Nr. ED-7-26/116@ des Föderalen Steuerdienstes vom 17.02.2023 legt dazu die Anforderungen an XML-Dateien für die Übermittlung eines Frachtbriefs über Telekommunikationskanäle fest.
Das Verkehrsministerium hat seinerseits die neue Zusammensetzung der Angaben des Frachtbriefs und das Verfahren zu seiner Erstellung festgelegt (Verordnung des Verkehrsministeriums vom 28. September 2022 Nr. 390). Diese wurde ebenfalls zum 1. März 2023 verbindlich.
Danach muss das Dokument folgende Angaben enthalten:
Gültigkeitsdauer des Frachtbriefs;
Informationen über die Person, welche den Frachtbrief erstellt hat, Bezeichnung der Gesellschaft oder vollständiger Name des Einzelunternehmers, Sitz und Geschäftsanschrift, OGRN oder OGRIP;
Informationen über das Fahrzeug: Fahrzeugtyp, Fahrzeugmodell, dessen Kennzeichen, Zeitpunkt der Durchführung einer Abfahrtskontrolle am Fahrzeug und Zeitpunkt der Freigabe des Fahrzeugs auf der Strecke;
Informationen über den Fahrer des Fahrzeugs: vollständiger Name und Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung;
Informationen zur Beförderungsart (Stadtverkehr, Vorortverkehr, Fernverkehr);
Die Gesetzgebung sieht keine Beschränkungen der Gültigkeitsdauer eines Frachtbriefs vor. Er kann sowohl für ein bestimmtes Datum (Kalendertag) als auch für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden. Darüber hinaus kann ein Frachtbrief für mehrere Fahrer gelten.
Die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes gilt bis zum 1.März 2029.
Comments