Russland - Frist für Verrechnungspreisprüfungen
- 13. Mai
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Patrick Pohlit
Frist für Verrechnungspreisprüfungen
Der Rechtsstreit über die Begrenzung der Fristen für die Durchführung von sog. Verrechnungspreisprüfungen auf 2 Jahre im Zusammenhang mit Änderungen des SteuerGB RF wurde nunmehr gerichtlich zugunsten der Steuerbehörde entschieden.
Zuvor haben wir in unserer Ausgabe vom 29. Oktober 2025 diesen Rechtsstreit behandelt, der in erster Instanz zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden wurde. Das Unternehmen hatte die Anordnung einer Verrechnungspreisprüfung für das Jahr 2021 im Jahr 2024 angefochten, da zum Zeitpunkt der Einreichung der Mitteilung über kontrollierte Geschäfte für das Jahr 2021, d. h. am 19. Mai 2022, im SteuerGB RF eine zweijährige Frist für Verrechnungspreisprüfungen festgelegt war.
Das Kassationsgericht hat nunmehr entschieden, dass der Einwand einer Verschlechterung der Lage des Steuerpflichtigen nicht zutrifft, da das Recht der Steuerbehörde, kontrollierte Geschäfte für die drei Jahre vor dem Jahr der Prüfung zu prüfen, in einer anderen Rechtsnorm (Art. 105 Abs. 5 des SteuerGB RF) festgelegt und seit 2021 unverändert geblieben ist, während die Bestimmung in Art. 105.17 Abs. 2 des SteuerGB RF prozessualer Natur ist. Daher war die Steuerbehörde im Dezember 2024 berechtigt, eine Prüfung für das Jahr 2021 anzuordnen, da die neue Regelung bereits am 26.03.2024 in Kraft getreten war.





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