Russland - Unternehmensinsolvenz mit Schuldenrestrukturierung
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Zurab Tsereteli
Die geplante Änderungen definieren die Grundsätze des Schuldenrestrukturierungsverfahrens in der Insolvenz, dessen Ziel es sein soll, die Zahlungsfähigkeit einer juristischen Person wieder herzustellen und ihre Schulden gegenüber den Gläubigern zu begleichen.
Die Änderungen treten voraussichtlich ein Jahr nach Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft.
Verfahrensinhalte
Die Schuldenrestrukturierung juristischer Personen ist ein Sanierungsverfahren, das im Rahmen von Insolvenzverfahren eingesetzt werden kann, um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wieder herzustellen und die Befriedigung von Gläubigern gemäß einem Restrukturierungsplan zu ermöglichen.
Das Verfahren wird von einem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter durchgeführt.
Einleitung des Verfahrens
Die Restrukturierung wird auf Antrag des Schuldners, des Insolvenzverwalters oder bestimmter weiterer Beteiligter eingeleitet. Das Antragsverfahren entspricht dem derzeitigen Verfahren zur Einleitung einer Insolvenz.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dieses Verfahren durch die erste Gläubigerversammlung während der Beobachtungsphase einzuleiten.
Restrukturierungsplan
Der Schuldner ist verpflichtet, binnen vier Monaten nach Einleitung des Verfahrens einen Restrukturierungsplan zu erstellen und diesen dem Insolvenzverwalter und dem Vertreter der Gläubigerversammlung (dem Gläubigerausschuss) vorzulegen.
Der Plan muss insbesondere Folgendes enthalten:
Begründung der Möglichkeit der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, des Erhalts des Unternehmens und der Befriedigung der Forderungen der Gläubiger gemäß dem Plan;
Bestimmungen von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit (Umstrukturierung, Kapitalerhöhung, Verkauf des Unternehmens oder von Teilen des Vermögens usw.);
Angaben zu den Verbindlichkeiten einschließlich eines Tilgungsplans;
Berechnung des Betrags, den ungesicherte Gläubiger aus dem Verkauf des Vermögens des Schuldners erhalten könnten.
Der Plan darf auch weitere Bestimmungen enthalten, beispielsweise zur Regelung verschiedener Umsetzungsszenarien und Bedingungen für die Befriedigung der Forderungen einzelner Insolvenzgläubiger.
Frühestens 20 und spätestens 60 Kalendertage nach Einreichung des Plans beruft der Insolvenzverwalter eine Gläubigerversammlung ein, um das Dokument zu prüfen und zu genehmigen. Der Insolvenzverwalter legt den genehmigten Plan spätestens 10 Werktage nach der Versammlung dem Gericht zur Bestätigung vor.
Der Planlaufzeit beträgt maximal vier Jahre ab dem Datum der Bestätigung. Er kann durch Beschluss der Gläubigerversammlung um maximal vier Jahre verlängert werden. Werden die Forderungen der Gläubiger gemäß dem Plan beglichen, wird das Insolvenzverfahren eingestellt.
Folgen der Restrukturierung
Ab dem Datum der Entscheidung des Gerichts über die Schuldenrestrukturierung treten verschiedene Rechtsfolgen ein:
Zuvor angeordnete Pfändungen und sonstige Beschränkungen hinsichtlich der Verfügung über das Vermögen des Schuldners werden aufgehoben. Neue Beschränkungen können nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angeordnet werden;
Zinsen, Strafen und sonstige finanzielle Sanktionen wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung monetärer und nichtmonetärer Verpflichtungen und Pflichtzahlungen, mit Ausnahme laufender Zahlungen, werden nicht mehr erhoben;
Die Beitreibung von Vermögenswerten einschließlich Geldforderungen und Ansprüchen auf Übertragung von Eigentum im Rahmen von Vollstreckungsbescheiden wird ausgesetzt.

