Russland - Anrechnung ausländischer Steuern
- 13. Mai
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Patrick Pohlit
Der Föderale Steuerdienst Russlands hat einen Leitfaden für untergeordnete Steuerbehörden zur Prüfung von Einkommensteuererklärungen (3-NDFL) veröffentlicht, in denen ausländische einbehaltene und anrechenbare Steuern deklariert wurde.
In seinem Schreiben vom 15.04.2026 Nr. ШЮ-36-13/2999@ empfiehlt der FNS, die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Anrechnung in folgende Schritte zu gliedern:
Zu prüfen, ob zwischen der Russischen Föderation und dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, ein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen besteht (die in dem Präsidialerlass Nr. 585 vom 08.08.2023 aufgeführten DBA bleiben hinsichtlich der Anrechnung von Steuern weiterhin in Kraft);
Zu überprüfen, ob die zur Anrechnung gemeldete Steuer im DBA aufgeführt ist (z. B. im Falle von Stempel- und Registrierungsgebühren);
Die Einkommensart, von der die Steuer einbehalten wurde, korrekt zu bestimmen und zu prüfen, ob eine Steueranrechnung für diese Einkommensart gemäß dem DBA möglich ist: Beispielsweise gilt in einer Reihe von DBA für den Fall, dass eine unselbständige Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber remote vom Gebiet der Russischen Föderation aus und nicht tatsächlich auf dem Gebiet des ausländischen Staates ausgeübt wird, dass das Besteuerungsrecht vollständig bei der Russischen Föderation liegt und eine Anrechnung der ausländischen Lohnsteuer nicht möglich ist. In diesem Fall muss der Steuerpflichtige die einbehaltene Steuer selbstständig über die ausländische Steuerbehörde zurückfordern;
Zu überprüfen, ob der zur Anrechnung geltend gemachte Steuerbetrag die im DBA festgelegte Obergrenze nicht überschreitet: Beispielsweise kann für Zinsen oder Dividenden ein Höchstsatz von 5 % oder 10 % festgelegt sein, und der Steuerpflichtige muss die Differenz zwischen dem in der Russischen Föderation geltenden Steuersatz und dem im DBA festgelegten Steuersatz nachzahlen;
Zu überprüfen, ob der Betrag der einbehaltenen Steuer durch Unterlagen mit notariell beglaubigter Übersetzung ins Russische nachgewiesen ist.





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