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Russland - Steuerrecht: Verlustabzug, Mitarbeiter im Ausland

Patrick Pohlit


Es ist geplant, die gewinnsteuerliche 50-prozentige Verlustabzugsbeschränkung bei Verlusten aus Vorjahren bis 2030 zu verlängern. Änderungen bei der Einkommenssteuer für Mitarbeiter russischer Unternehmen, die Russland verlassen haben, sind ebenfalls in Arbeit.


In die Staatsduma wurde ein Gesetzentwurf Nr. 343435–8 eingebracht, der die Verlängerung der 50-prozentigen Beschränkung der Erfassung von Verlusten aus früheren Jahren bei der Gewinnsteuer bis 2030 vorsieht. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen an Artikel 208 des russischen Steuergesetzbuchs vor, in dem Einkünfte aus Quellen in Russland und im Ausland aufgelistet sind. Gemäß den Änderungen wird die Liste der Einkünfte aus Quellen in Russland um Vergütungen für im Internet erbrachte Leistungen (Dienstleistungen, Übertragung von Rechten zur Nutzung der Ergebnisse geistiger Tätigkeit) ergänzt, wenn diese Leistungen im Ausland erbracht werden, jedoch unter Verwendung russischer Domänennamen und Netzadressen oder technischer Mittel (Software- und Hardwarekomplexe), die sich in Russland befinden. Im Ergebnis erweitert das russische Steuerrecht (unabhängig von geltenden DBA) damit seinen Anwendungsbereich auf zuvor nicht steuerbare ausländische Quelleneinkünfte.


Mindestens eine der drei Bedingungen ist hierbei zu erfüllen:


  • der Steuerpflichtige ist in der Russischen Föderation steuerlich ansässig;

  • die Einkünfte werden auf ein Konto bei einer russischen Bank überwiesen;

  • die Quelle der Zahlung sind russische Gesellschaften oder Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Russland.


In der endgültigen Fassung des der Staatsduma zur Erörterung vorgelegten Gesetzentwurfs wird die Klausel über die Anwendung des 30-prozentigen Einkommensteuersatzes in Bezug auf natürliche Personen, die in russischen Unternehmen arbeiten, Russland dauerhaft verlassen haben, vom Ausland ihre Tätigkeiten ausüben und ihren Status als russische Gebietsansässigen verloren haben, gestrichen.


Das Finanzministerium Russlands stellte klar, dass die Änderungen nicht alle natürlichen Personen betreffen werden, die im Rahmen von mit russischen Unternehmen abgeschlossenen Arbeitsverträgen tätig sind.


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