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Russland- eMail als Adresse juristischer Personen

Sergej Suchanow


Es ist geplant, dass im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen als Adresse einer Gesellschaft ihre über Gosuslugi erstellte E-Mail-Adresse angegeben werden kann.

Gesellschaften, die eine solche Möglichkeit nutzen wollen, haben dies in ihrer Satzung festzulegen. Führt die Gesellschaft ihre Tätigkeiten aufgrund einer Standardsatzung, bedarf es eines Beschlusses der Gesellschafter.

Zur Erleichterung des Rechtsverkehrs wird vorgeschlagen, festzulegen, dass die E-Mail-Adresse einer juristischen Person ihre Adresse für Beziehungen mit Dritten ist. Sie wird jedoch nicht berücksichtigt, um z.B. die gerichtliche Zuständigkeit zu bestimmen. Zu diesem Zweck wird die Anschrift des ständigen Exekutivorgans herangezogen, sofern eine solche besteht. Ist dies nicht der Fall, wird die Anschrift eines anderen Organs oder einer anderen Person berücksichtigt, die aufgrund eines Rechtsakts oder eines Gründungsdokumentes im Namen der Gesellschaft handelt.

Verwendet eine juristische Person zukünftig eine solche E-Mail als Adresse, gelten sämtliche Nachrichten als bei dieser Gesellschaft zugegangen, wenn sie an diese E-Mail gesendet wurden.

Die Änderungen werden voraussichtlich ab dem Datum ihrer Veröffentlichung in Form von Föderalgesetzen in Kraft treten. Den Verfassern der Änderungen zufolge werden sie den Unternehmen helfen, Kosten zu senken, insbesondere für die Unterhaltung von Büros.


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