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Russland - Pillar 2, Offshore-Liste, DBA-Anpassungen

Patrick Pohlit


Pillar 2

Der OECD-Mechanismus „Pilar 2“ sieht eine weltweite Angleichung der Gewinnsteuersätze auf bis zu 15 % für internationale Konzerne mit einem Umsatz von 750 Mio. EUR vor und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. 45 Länder haben bereits mit der Umsetzung begonnen, OECD geht davon aus, dass der Mechanismus die Kapitalflucht in steuerfreie Länder halbieren und die Haushaltseinnahmen aus Unternehmenssteuern weltweit um 6,5-8,1 % erhöhen wird. Obwohl die Pilar 2-Regeln in Russland im Jahr 2024 noch nicht umgesetzt wurden, können russische Internationale Konzerne in den Anwendungsbereich der neuen Gesetzgebung fallen, wenn sie in Ländern präsent sind, wo entsprechende lokale Gesetze bereits eine Anpassung umsetzen. Mehr Informationen über den Pillar 2-Mechanismus finden Sie in unserem Artikel vom 8.12.2021: https://www.rsp-i.info/ru/post/rf211208r004 

 

Offshore-Liste

Gemäß den Bestimmungen der russischen Steuergesetzbuches gelten Transaktionen mit Offshore-Personen als sogenannte kontrollierbare Transaktionen im Sinne der Verrechnungspreisvorschriften, sofern der Transaktionsbetrag 120 Mio. RUB übersteigt. Am 1. Juli 2023 trat die Verordnung des russischen Finanzministeriums Nr. 86n in Kraft, gemäß der die Offshore-Liste erweitert wurde. Das Finanzministerium hat hier darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Bestimmungen der Verordnung nicht auf Transaktionen angewandt werden, die im Jahr 2023 angefallene Erträge und/oder Aufwendungen (unabhängig vom Datum des Abschlusses der entsprechenden Vereinbarung) betreffen. Sie gelten damit nicht per se als kontrollierbare Geschäfte. Die Transaktionen mit Geschäftspartnern aus sogenannten unfreundlichen Ländern, zu denen auch Deutschland gehört, werden unter bestimmten Bedingungen daher erst ab dem Jahr 2024 als kontrollierbar erachtet (Schreiben des Föderalen Steuerdienstes vom 23.01.2024 Nr. SHU-4-13/620@, Schreiben des Finanzministeriums vom 27.12.2023 N 03-12-11/1/126454)

 

DBA Katar und Saudi-Arabien  

Die russische Regierung beabsichtigt, die Bedingungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Saudi-Arabien und Katar zu überarbeiten. Das Finanzministerium plant eine Erhöhung des Steuersatzes für Dividenden, Zinsen und Tantiemen auf 10 %. Gemäß den geltenden DBA-Bestimmungen beträgt die Steuer derzeit 5 % auf Dividenden, 5 % auf Darlehenszinsen, 0 % auf Tantiemen für Katar und 10 % auf Tantiemen für Saudi-Arabien.


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