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Russland - Dividenden und Zoll

Patrick Pohlit


Der Föderale Zolldienst ist derzeit verstärkt damit beschäftigt, Importeure mit ausländischen Anteilseignern daraufhin zu überprüfen, ob die Einkaufspreise und damit die Zollbemessungsgrundlage für importierte Waren wegen der in Form von Dividenden ins Ausland ausgeschütteten Gewinne unterbewertet sind. 

 

Der Föderale Steuerdienst begann bereits im August 2023 mit „Masseninspektionen“. Verursacht wurden diese Inspektionen unter anderem durch Gerichtsverfahren, die Chanel LLC (A40-20125/2021), Pull & Bear CIS LLC (A09-1129/2021) und Bershka CIS LLC (A09-1751/2021) betrafen und in deren Folge sich das Gericht auf die Seite der Zollbehörden stellte.

 

Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 1 des Zollkodex der EAWU sieht vor, dass in den Zollwert der Teil der Einkünfte (Erlöse) einbezogen wird, der infolge des späteren Verkaufs, der anderweitigen Veräußerung oder der Verwendung der eingeführten Waren erzielt wird und direkt oder indirekt dem Verkäufer zusteht. In Artikel 39 Absatz 9 des Zollkodex der EAWU heißt es jedoch ausdrücklich, dass Dividenden nicht in den Zollwert der eingeführten Waren einbezogen werden, wenn sie nicht mit den eingeführten Waren in Zusammenhang stehen.  Der Einführer muss also nachweisen, dass die Dividenden nicht mit den eingeführten Waren in Zusammenhang stehen, wenn er sie nicht in den Zollwert einbezogen hat.

 

Das Risiko einer Zollkontrolle und der Einbeziehung von Dividenden in den Zollwert der Waren besteht für Unternehmen aller Branchen, sowohl für solche, die ihre Tätigkeit aktiv fortsetzen, als auch für solche, die sie ausgesetzt haben, die:


  • in den letzten 3 Jahren Dividenden an ausländische Anteilseigner ausgeschüttet haben;

  • Waren von verbundenen ausländischen Lieferanten (nicht unbedingt Gründer) importiert haben.  

Es wird berichtet, dass der Zoll hauptsächlich juristische Personen - Importeure mit 100%-iger Beteiligung ausländischer Personen - kontrolliert, an die erhebliche Beträge an Dividenden aus Russland heraus gezahlt wurden. Nach Ansicht des Zolls sei diese auf die Möglichkeit der Manipulation des Zollwerts zurückzuführen, wenn Waren zu einem unterbewerteten Preis gekauft werden, um Zollgebühren zu sparen. Der Zoll lässt hierbei jedoch außer Acht, dass die russischen Steuerbehörden dann die vermeintlich zu hohen Verrechnungspreise korrigieren werden, da die Marge nach deren Ansicht zu klein sein wird.

 

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