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Russland - Versetzung nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers

Zurab Tsereteli

 

Ein Unternehmen optimierte seine Tätigkeit und änderte seinen Stellenplan. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde die Stelle eines Spezialisten in eine neue Struktureinheit, die sich in einer anderen Stadt befindet, verlegt. Darüber wurde der Mitarbeiter gemäß Art. 75 des russischen Arbeitsgesetzbuch informiert. Da der Arbeitnehmer sich weigerte, unter den neuen Bedingungen weiterzuarbeiten, wurde er unter Zahlung von zwei Wochenlöhnen entlassen. Er ehrte sich vor Gericht erfolgreich gegen dieses Vorgehen.


Das Berufungsgericht hat dazu wie folgt ausgeführt: Ohne Zustimmung durfte der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen in diesem Fall nicht ändern und damit den Arbeitnehmer, der damit nicht einverstanden war, auch nicht entlassen. Die Zuweisung derselben Aufgaben in einer anderen Struktureinheit ist als Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz anzusehen. Dies ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hatte bereits zuvor dieselbe Auffassung vertreten.


Auf Grund einer Änderung des Arbeitsgesetzbuches ist es Arbeitgebern seit dem 26. Februar 2024 verboten, alleinerziehende Mütter, die Kinder unter 16 Jahren erziehen, sowie andere Personen, die solche Kinder ohne Mutter erziehen, zu entlassen.


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