top of page

Russland - Asset-Tausch und Sanktionen

Patrick Pohlit


Die Regierungskommission hat Bedingungen für den Tausch von eingefrorenen Vermögenswerten festgelegt. Darüber hinaus wird derzeit über die Einführung einer straf- und verwaltungsrechtlichen Haftung für die Nichteinhaltung von Gegensanktionen beraten, was in der EU bereits durch Richtlinien realisiert wurde.

 

Festlegung von Bedingungen zum Tausch von eingefrorenen Vermögenswerten gemäß der Verordnung Nr. 844

Das Finanzministerium der Russischen Föderation hat am 11.03.2024 bekannt gegeben, dass die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation das Verfahren zur Berechnung der Gesamtanschaffungskosten ausländischer Wertpapiere, die sich im Besitz eines russischen Gebietsansässigen befinden, festgelegt und die Bedingungen für den Handel und die Transaktionen (Geschäften) mit ausländischen Wertpapieren genehmigt hat (https://vykupicb.investpalata.ru/). Die Verrechnung von Transaktionen (Geschäften), die gemäß den genehmigten Bedingungen durchgeführt werden, muss bis zum 01. September 2024 abgeschlossen sein. Für weitere Einzelheiten zum Präsidialerlass Nr. 844 vom 08.11.2023 siehe unseren Artikel vom 24.11.2023: https://www.rsp-i.info/ru/post/rf231121r002.

 

Nichteinhaltung von Gegensanktionen kann strafrechtliche Folgen haben

Ein Gesetzentwurf, der die Haftung für die Nichteinhaltung von Gegensanktionen gemäß den Präsidialerlassen vorsieht, befindet sich in der Diskussionsphase. Es wird davon ausgegangen, dass es eine verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Haftung für die Nichteinhaltung von Sondermaßnahmen geben wird, die als Reaktion auf Sanktionen eingeführt wurden, die in unfreundlichen Ländern gegen Russland verhängt wurden. Hierbei geht es in erster Linie um Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (KOAP) und des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, in denen ein separater Artikel für solche Verstöße eingeführt werden soll. Darüber hinaus wird derzeit über die Höhe der Bußgelder diskutiert, die von der Höhe des durch die Nichteinhaltung der Gegensanktionen verursachten Schadens abhängt.

 

EU-Richtlinienentwurf über strafrechtliche Haftung für Sanktions-Umgehung  

Das Europäische Parlament hat eine mit den Mitgliedstaaten vereinbarte Richtlinie zur Verhängung strafrechtlicher Haftung für Verstöße und Umgehung von Sanktionen der Europäischen Union (EU) angenommen. Mit dem Entwurf werden gemeinsame Definitionen von Verstößen und Mindeststrafen eingeführt, wie beispielsweise für das Nicht-Einfrieren von Geldern, die Nichteinhaltung von Reiseverboten oder Waffenembargos, die Überweisung von Geldern an sanktionierte Personen oder Abwicklung von Geschäften mit staatlichen Unternehmen sanktionierter Länder. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen oder Rechtsberatung unter Verletzung von Sanktionen würde ebenfalls unter Strafe gestellt. Die Strafe kann umfassen:


  • Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren in allen Mitgliedstaaten;

  • Geldstrafen (die Mitgliedstaaten können wählen, ob ein Richter eine Höchststrafe gemäß dem weltweiten Jahresumsatz eines Unternehmens oder den absoluten Höchstbeträgen verhängen kann).  

Wenn der Richtlinienentwurf angenommen wird, tritt er 20 Tage nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, woraufhin die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit haben, ihn in nationales Recht umzusetzen. Der Entwurf wurde dem Europäischen Rat zur Erörterung vorgelegt.


28 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page