Russland - Neue Regeln bei Verrechnungspreisen
- Patrick Pohlit
- 2. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Patrick Pohlit
Der Föderale Steuerdienst (FNS) weist darauf hin, dass die Meldung über kontrollierte Geschäfte und die Verrechnungspreisdokumentation für das Jahr 2024 unter Berücksichtigung der durch das Föderale Gesetz 539-FZ vom 27.11.2023 eingeführten Änderungen erstellt werden müssen.
Insbesondere ist die Angabe der angewandten Verrechnungspreismethode in der Meldung und in der Verrechnungspreisdokumentation obligatorisch geworden. Zum Nachweis des Marktpreisniveaus können die Steuerzahler öffentlich zugängliche Informationsquellen gemäß Artikel 105.6 des SteuerGB RF nutzen, d.h. Börsennotierungen, Daten von Informationsagenturen, Jahresabschlüsse etc.
Darüber hinaus weist die Föderale Steuerbehörde in ihrem Schreiben Nr. ШЮ-4-13/2827@ vom 13.03.2025 darauf hin, dass bei Geschäften mit unverbundenen Parteien, die als kontrolliert anerkannt werden, die TP-Dokumentation ebenfalls obligatorisch ist und das empfohlene Dokumentenpaket, das die übliche Geschäftspraxis der Parteien widerspiegelt und in vorherigen Klarstellungen (Schreiben Nr. ШЮ-4-13/6384@ vom 22.05.2022) beschrieben wurde, der Steuerbehörde nur als zusätzliche Information vorgelegt werden kann.
Dabei kann nach der neuen Regelung die Nichtvorlage der TP-Dokumentation zu einer bestimmten Transaktion eine Geldbuße von 500.000 Rubel nach sich ziehen.
Yorumlar