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Russland – Neuerungen bei Parallelimporten

  • Sergej Suchanow
  • 28. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Sergej Suchanow


Zum 1. Mai 2025 hat das Ministerium für Industrie und Handel die Einfuhr bestimmter Waren in die Russische Föderation ohne die Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt. Es geht um folgende Waren:


  • PANASONIC-Mixer, aber auch Zerkleinerungsgeräte und Entsafter;

  • elektrische Rasierapparate und Haarschneidemaschinen von MOSER, PHILIPS, usw.;

  • Motorräder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 800 cm³ von BMW, DUCATI, HONDA, KTM usw.

 

Darüber hinaus wurde die Markenliste folgender Waren festgelegt:


  • Kernreaktoren, Kessel, Ausrüstungen und mechanische Geräte; Teile davon;

  • elektrische Maschinen und Geräte, Teile davon;

  • Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte, Geräte zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Fernsehbildern und -tönen, Teile und Zubehör dafür;

  • Verkehrsmittel, ausgenommen Eisenbahn- und Straßenbahnfahrzeuge, sowie deren Teile und Zubehör.


 
 
 

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