Russland - Befristeter Vertrag mit dem Generaldirektor
- Zurab Tsereteli
- 15. Okt.
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Zurab Tsereteli
Auch wiederholt befristete Verträge mit dem Generaldirektor führen nicht automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
Sachverhalt
Der Generaldirektor einer Gesellschaft war zehn Jahre lang auf Grundlage befristeter Arbeitsverträge tätig. Der letzte war auf ein Jahr befristet und wurde später um weitere vier Jahre verlängert. Nach Ablauf des Vertrags wurde der Generaldirektor entlassen und klagte dagegen.
Entscheidung
Alle drei Instanzen bestätigten die wirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses. Es kann nicht allein deswegen als unbefristet angesehen werden, weil mit dem Generaldirektor wiederholt befristete Verträge abgeschlossen worden sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt, diese (besondere) Stelle für einen bestimmten Zeitraum zu besetzen. Außerdem stimmte der Arbeitnehmer den Vertragsbedingungen bei der jeweiligen Vertragsunterzeichnung zu.





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