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Russland - Befristeter Vertrag mit dem Generaldirektor

  • Zurab Tsereteli
  • 15. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Zurab Tsereteli


Auch wiederholt befristete Verträge mit dem Generaldirektor führen nicht automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis


Sachverhalt


Der Generaldirektor einer Gesellschaft war zehn Jahre lang auf Grundlage befristeter Arbeitsverträge tätig. Der letzte war auf ein Jahr befristet und wurde später um weitere vier Jahre verlängert. Nach Ablauf des Vertrags wurde der Generaldirektor entlassen und klagte dagegen.


Entscheidung


Alle drei Instanzen bestätigten die wirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses. Es kann nicht allein deswegen als unbefristet angesehen werden, weil mit dem Generaldirektor wiederholt befristete Verträge abgeschlossen worden sind.

Die Gesellschaft ist berechtigt, diese (besondere) Stelle für einen bestimmten Zeitraum zu besetzen. Außerdem stimmte der Arbeitnehmer den Vertragsbedingungen bei der jeweiligen Vertragsunterzeichnung zu.


 
 
 

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