Russland - Verbot von Beratungsleistungen
- Patrick Pohlit
- 15. Okt.
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Patrick Pohlit
Die Verordnung der Regierung Nr. 1875 vom 23.12.2024, die Verbote und Beschränkungen für den staatlichen Erwerb von Waren und Dienstleistungen von ausländischen Personen festlegt, wurde in Bezug auf Wirtschaftsprüfungs-, Buchhaltungs- sowie Steuer- und Finanzberatungsleistungen erweitert.
Gemäß der durch den Regierungsbeschluss Nr. 1478 vom 27.09.2025 eingeführten Neufassung wird ein Verbot für den Erwerb der genannten Dienstleistungen für staatliche und kommunale Zwecke sowie für die Beschaffung von Dienstleistungen durch staatliche und öffentlich-rechtliche Unternehmen auch für den Erwerb von russischen Unternehmen festgelegt, wenn ausländische Personen mit einem Anteil von mehr als 10% an diesen Unternehmen beteiligt sind.
Ausnahmen gelten für ausländische Anteilseigner aus den EAWU-Staaten.





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