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Russland - Automatische Ermittlung des Steuerstatus

  • Patrick Pohlit
  • 14. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Die Einführung eines automatisierten Systems zur Feststellung der (un)beschränkten Steuerpflicht von natürlichen Personen wurde von dem Föderalen Steuerdienst Russlands vorläufig auf Ende 2027 verschoben. Dies geht aus dem veröffentlichten Aktionsplan des FNS für die Jahre 2026 bis 2031 hervor.


Im zuvor veröffentlichten Aktionsplan für den Zeitraum 2024–2029, über den wir in der Ausgabe vom 4. Juli 2024 berichtet haben, war die Einführung des entsprechenden Softwarepakets für Ende 2025 vorgesehen. Das System sieht die automatische Erfassung des Überschreitens der Staatsgrenze der Russischen Föderation durch natürliche Personen unter Verwendung von Daten aus Reisepässen und die Integration in das Migrationserfassungssystem „MIR“ vor.


Der aktualisierte Aktionsplan des FNS für das Jahr 2026 und den Planungszeitraum bis 2031 nennt als vorrangige Ziele u.a. die Steigerung der Steuereinnahmen, unter anderem durch die außergerichtliche Eintreibung von Forderungen gegenüber natürlichen Personen, sowie die Umsetzung des extraterritorialen Prinzips bei der Durchführung von Steuerkontrolle und der Prüfung von Beschwerden.


Zu den neuen Initiativen gehört die Änderung des SteuerGB RF, um bis Ende 2026 100% der Anfragen von natürlichen Personen zur steuerlichen Registrierung von den Steuerinspektionen an die MFC (Multifunktionale Zentren für öffentliche Dienstleistungen) zu übertragen.


 
 
 

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