Russland - Steuerliche Registrierung von Ausländern
- 12. Feb.
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Patrick Pohlit
Das Justizministerium hat eine neue Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands über die Besonderheiten der Anmeldung und Abmeldung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen bei den Steuerbehörden veröffentlicht. Die neue Fassung der Verordnung tritt am 28. Februar 2026 in Kraft.
In die Verordnung wurde ein Abschnitt über die steuerliche Registrierung von ausländischen Einzelunternehmern aufgenommen, die in der EAWU registriert sind und gemäß Art. 174.2 des SteuerGB RF elektronische Dienstleistungen an natürliche Personen erbringen, sowie von Einzelunternehmern aus Ländern der EAWU und der EWG, die Waren auf elektronischen Handelsplattformen verkaufen, und deren Vermittlern.
Im Zusammenhang mit der Ersetzung der Registrierungsurkunde (INN-Urkunde) durch einen Auszug aus dem Register der Steuerpflichtigen wurden auch entsprechende technische Änderungen vorgenommen, und in einigen Fällen wird die Registrierungsurkunde nicht automatisch, sondern nur auf gesonderten Antrag des Steuerpflichtigen erteilt.
Leider ist es trotz der entsprechenden Bestimmung in Art. 83 Abs. 7 des SteuerGB RF nach wie vor nicht möglich, ausländische Staatsbürger und Staatenlose allein auf der Grundlage eines Antrags steuerlich zu registrieren: Ein zwingendes Dokument für die Steuerregistrierung ist eine gültige Registrierung am Wohnort oder Aufenthaltsort auf dem Gebiet der Russischen Föderation.
Ausgenommen sind Fälle, in denen der Antrag auf Registrierung von der Organisation gestellt wird, die als Quelle der Einkünfte der natürlichen Person auf dem Gebiet der Russischen Föderation gilt.





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