Russland - Kündigung „unter Druck“ ist rechtswidrig
- 25. März
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Zurab Tsereteli
Sachverhalt
Der Mitarbeiter kündigte freiwillig, aber aufgrund psychischen Drucks und Drohungen.
Der Mitarbeiter bat um die Auflösung seines Arbeitsvertrags. In seinem Kündigungsschreiben gab er an, aufgrund psychischen Drucks und Kündigungsdrohungen nicht mehr in der Lage zu sein, weiterzuarbeiten. Nach der Kündigung reichte er Klage ein.
Entscheidung
Drei Instanzen und das Oberste Gericht gaben seiner Anfechtung statt.
Der Vorwurf der Nötigung wurde durch den Arbeitgeber nicht angefochten und der Mitarbeiter musste wieder eingestellt werden.
Die drei Instanzengerichte kamen zu dem Ergebnis, dass die Kündigung rechtswidrig war.
Das Kündigungsschreiben selbst bestätigte, dass die Handlungen des Mitarbeiters weder freiwillig noch bewusst erfolgten. Die Kündigung des Arbeitsvertrags widersprach den Interessen des Mitarbeiters. Das Unternehmen legte keine gegenteiligen Beweise vor. Das Oberste Gericht der Russischen Föderation wies zudem darauf hin, dass die Formulierung im Kündigungsschreiben auf eine erzwungene Kündigung hindeuten könnte.





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