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Russland - Oberstes Gericht zu erneuten Außenprüfungen

  • vor 7 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Am 18. März 2026 wurde der Beschluss des Obersten Gerichts der RF über die Durchführung einer erneuten Außensteuerprüfung für denselben Zeitraum veröffentlicht. Das Gericht hat die Auffassung des Unternehmens nicht geteilt und keine Rechtwidrigkeit der Handlungen der Steuerbehörde gesehen.


Das Unternehmen bestand darauf, dass die erneute Prüfung nicht der Kontrolle der untergeordneten Steuerbehörde diente, da mehr als 50 % der Prüfer bei der Erstprüfung Mitarbeiter der Verwaltung der Föderalen Steuerbehörde waren, d. h. die Verwaltung führte faktisch die Kontrolle und Koordination der Erstprüfung durch. Zudem wurden trotz der Behauptungen, neue strittige Vertragspartner aufgedeckt wurden, bei der erneuten Prüfung dieselben Unterlagen und Vertragspartner untersucht wie bei der Erstprüfung.


Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine solche Organisation von Steuerkontrollmaßnahmen weder gegen das Steuergesetzbuch der Russischen Föderation noch gegen die ständige Rechtsprechung verstößt und die Rechte des Steuerpflichtigen nicht verletzt. Die übergeordnete Steuerbehörde ist berechtigt, die Tätigkeit des Steuerpflichtigen bei einer erneuten Prüfung erneut vollständig zu überprüfen und sogar auf der Grundlage der Untersuchung derselben Umstände und Unterlagen einen Rechtsakt zu erlassen, der die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen anders festlegt, einschließlich der Festsetzung von Steuerrückständen und Verzugszinsen im Vergleich zur Erstprüfung.


Durch den Gerichtsbeschluss wurden alle Beschlüsse der Vorinstanzen aufgehoben, und der Beschluss über die Einleitung einer erneuten Steuerprüfung wurde aufrechterhalten.



 

 
 
 
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