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Russland - Einlagenbeschränkungen für Ausländer

  • 10. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Der Präsident der RF hat mit Erlass Nr. 377 vom 01.06.2026 die bestehenden Beschränkungen für Dividenden, Darlehen und Wertpapiere gegenüber sog. Nicht-Residenten aus unfreundlichen Staaten u.a. auf Bankeinlagen und Festgeldkonten ausgeweitet, was in der Praxis bereits teilweise zum Einfrieren von Einlagen geführt hat.


Der neue Erlass erweitert die Beschränkungen zum Erlass Nr. 95 vom 5. März 2022, der das Verfahren für Rückzahlungen von Krediten, Darlehen und Finanzinstrumenten regelt.


Was wahrscheinlich gemeint war: Ab dem 1. Juni 2026 dürfen juristische Personen und Bürger aus unfreundlichen Staaten ohne Aufenthaltsgenehmigung (VNZ) in der RF nicht mehr als 10 Millionen Rubel pro Monat von einem Einlagen- oder Festgeldkonto ohne eine entsprechende Genehmigung der Regierungskommission abheben bzw. überweisen.


Was in der Praxis ein Problem darstellt: gemäß den zuvor veröffentlichten Erläuterungen der Russischen Zentralbank vom 20.05.2022 Nr. 6-OR zum Erlass Nr. 95 vom 5. März 2022 ist (zu u.a. Dividenden und Darlehen) der Schwellenwert für die Anwendung der Beschränkungen auf der Grundlage der Gesamthöhe der Verbindlichkeiten gegenüber allen ausländischen Gläubigern zu berechnen. Für die Festgeldkonten und Kapitaleinlagen würde dies bedeuten, dass die jeweilige Bank ihre Verpflichtungen gegenüber allen betroffenen Kunden bei der Ermittlung des Schwellenwerts zu berücksichtigen hat und nur insgesamt, also eine Gesamtsumme von 10 Mio. RUB pro Monat an alle betroffenen ausländischen Gläubiger auszahlen darf und der Schwellenwert daher nicht per Kunde, sondern pro Bank zu ermitteln ist. Damit würde praktisch allen Nichtresidenten der Zugriff auf ihre Sparkonten entzogen, was dann auch für die sich im Land befindlichen Ausländer aus unfreundlichen Staaten gilt, die in Russland auf Grundlage eines HQV arbeiten.


Was zu hoffen bleibt: Da die RZB für diese Frage als Regierungskommission über die Erteilung der Genehmigung entscheidet, bleibt zu hoffen, dass diese sich eine „Sintflut“ an Anträgen ersparen möchte und zeitnahe eine Klarstellung veröffentlicht, worin der Schwellenwert für Einlagen auf 10 Mio. RUB pro Nichtresident und vielleicht sogar pro Bank festgelegt wird.


 

 
 
 

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