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Russland - Neue USt-Schwellenwerte für USN

  • 10. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Der Staatsduma wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der für Steuerzahler im vereinfachten Steuersystem (USN) den Schwellenwert für die Umsatzsteuerpflicht auf 20 Millionen bis zum Jahr 2028 Rubel fixiert. Bis zu diesem Betrag werden die Gesellschaften und Einzelunternehmer nicht Umsatzsteuerzahler.


Eine weitere Senkung der Schwellenwerte soll laut Gesetzentwurf im Jahr 2029 auf 15 Millionen Rubel und im Jahr 2030 auf 10 Millionen Rubel erfolgen.


Dieser Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Rede des Präsidenten der RF auf dem St. Petersburger Wirtschaftsforum am 5. Juni 2026 ausgearbeitet, bei der Wladimir Putin vorschlug, die weitere Senkung der Umsatzschwellenwerte für Steuerzahler im Rahmen des vereinfachten Steuersystems (USN) aufzuschieben.


 

 
 
 

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