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Russland - Oberstes Gericht: Keine Haftung für Verträge Dritter

  • vor 2 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Sergej Suchanow


Oberstes Gericht: Ein Vertragspartner haftet nicht für Verluste aus einem Geschäft, an dem er nicht beteiligt war


Sachverhalt


Ein Unternehmen hatte als Vertragspartner bei einem Transportunternehmen Eisenbahnwaggons bestellt. Es war verpflichtet, diese innerhalb einer bestimmten Frist zu be- und entladen, hielt diese jedoch nicht ein. Aufgrund des Stillstands der Waggons verhängte der Vertragspartner des Unternehmens – der Betreiber des rollenden Materials – eine Geldstrafe gegen das Unternehmen. Dieses beantragte, den Betrag als Schadensersatz vom Werk einzufordern. Die Gerichte gaben der Forderung teilweise statt.


Entscheidungsgründe

Nach Ansicht des Obersten Gerichts der Russischen Föderation stellt die Tatsache, dass ein Vertragspartner seine Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen verletzt hat, keinen Grund dar, ihn im Rahmen des Vertrags, den das Unternehmen mit dem Betreiber geschlossen hat, haftbar zu machen. Der Vertragspartner war an diesem Geschäft nicht beteiligt und hatte keinen Einfluss auf dessen Bedingungen.

Zudem habe das Unternehmen freiwillig strengere Anforderungen des Betreibers akzeptiert, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner hatte. Diese Verpflichtungen könnten nicht auf Letzteren abgewälzt werden.


Die Geltendmachung von Schadensersatz wurde daher vom Obersten Gericht abgelehnt.


 
 
 

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