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Russland - Klarstellungen zu „unfreundlichen“ OOO

  • 5. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Das russische Finanzministerium hat offizielle Erläuterungen zum Präsidialerlass Nr. 618 vom 08.09.2022 veröffentlicht, die bestimmte Sachverhalte für russische OOO mit unfreundlicher ausländischer Beteiligung präzisieren, welche keiner Genehmigung der Regierungskommission bedürfen.


Insbesondere schränkt der Erlass Nr. 618 die Änderungen der Satzung einer OOO hinsichtlich der Einrichtung, Änderung der Zuständigkeiten oder Beendigung der Befugnisse der Leitungsorgane der OOO nicht ein.


Darüber hinaus gelten die durch den Erlass festgelegten Beschränkungen nicht bei einer Änderung der Höhe des Anteils eines Gesellschafters infolge der Auflösung des Anteils eines ausgeschiedenen Gesellschafters, der innerhalb eines Jahres weder verkauft noch unter den verbleibenden Gesellschaftern aufgeteilt wurde, und einer entsprechenden Herabsetzung des Stammkapitals der OOO.




 
 
 

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