Russland - Rechte abgelehnter Bewerber gestärkt
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Zurab Tsereteli
Ein Arbeitsuchender bewarb sich auf verschiedene Stellen bei einem Arbeitgeber, jedoch wurden seine Bewerbungen sämtlich abgelehnt. Der Bewerber sah darin eine Diskriminierung und klagte darauf, die Ablehnungen für rechtswidrig erklären zu lassen und den Arbeitgeber zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zu verpflichten.
Die Gerichte aller Vorinstanzen sahen das Handeln des Unternehmens als rechtswidrig an, verpflichteten es aber nicht zu einer Einstellung des Bewerbers.
Das Oberste Gericht Russlands schloss sich der Auffassung zur Rechtswidrigkeit an und stellte aber zudem Folgendes fest. Um die Rechtsverletzung für den Bewerber zu beseitigen, müsse das Gericht das Unternehmen verpflichten, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Das Ziel des Bewerbers sei nämlich gerade auf diese Einstellung gerichtet.
Da in dem Unternehmen eine freie Stelle vorhanden war und der Kläger über die erforderlichen Qualifikationen und Berufserfahrungen verfügte, verpflichtete das Oberste Gericht den Arbeitgeber, einen Arbeitsvertrag mit dem Bewerber abzuschließen.





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