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Russland - Kündigung wegen Datenschutzverletzung rechtmäßig

  • 5. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit

Zurab Tsereteli


Die Entlassung eines Mitarbeiters, der vertrauliche Daten in einem privaten Account speichert ist rechtmäßig


Ein Mitarbeiter hatte Dateien aus der Unternehmensdatenbank heruntergeladen und in seinem privaten Cloud-Speicher eines Drittanbieters gespeichert. Die Dateien enthielten vertrauliche Informationen, insbesondere Daten zu technologischen Prozessen, Gerätespezifikationen und Produktionsmethoden.


Er wurde wegen der Weitergabe gesetzlich geschützter vertraulicher Informationen entlassen und klagte dagegen.


Die Gerichte aller drei Instanzen sahen die Entlassung als rechtmäßig an.


Das Versenden vertraulicher Informationen an eine externe private E-Mail-Adresse oder einen privaten Account gilt als Offenlegung, selbst wenn diese für Dritte nicht zugänglich sind. Das Verhalten des Arbeitnehmers schuf die Möglichkeit für einen unkontrollierten Datenabfluss. Er verstieß damit gegen geltendes Recht, den Arbeitsvertrag und interne Vorschriften des Arbeitgebers.


Ob dem Arbeitgeber tatsächlich negative Folgen entstanden sind, ist insofern unerheblich.


Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer wegen eines solchen Verstoßes zu kündigen, ohne, dass ein konkreter Schaden eingetreten sein muss.




 
 
 

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