Russland - Beschränkung der Quellensteuer-Anrechnung
Patrick Pohlit
Das Arbitragegericht der Stadt Moskau hat einen Rechtsstreit zwischen einem Unternehmen und der Steuerbehörde verhandelt, welches Dividenden von kasachischen Tochtergesellschaften erhalten und in der Russischen Föderation Quellensteuer in Höhe von 13% zur Anrechnung geltend gemacht hatte, da in Kasachstan eine Steuer in Höhe von 15% einbehalten worden war.
Die Steuerbehörde focht 3% der geltend gemachten 13% an, da gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Russischen Föderation und Kasachstan der Steuersatz auf Dividenden für den wirtschaftlich Berechtigten 10% beträgt; folglich war das russische Unternehmen nicht berechtigt, mehr als 10% der kasachischen Quellensteuer im Inland anzurechnen.
Das Gericht wies darauf hin, dass die technischen Besonderheiten der Steuerabführung in Kasachstan – die automatische Einbehaltung von 15% und die anschließende Rückerstattung – keinen Einfluss auf die Anrechnung der Steuer in der Russischen Föderation haben und dass weiterhin das internationale Abkommen bei Klärung solcher Sachverhalte Vorrang gemäß Art. 7 des SteuerGB RF hat.





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