Usbekistan - Vereinfachung der Zollverfahren für Teilnehmer wirtschaftlicher Außenaktivitäten
Viktoriya Sleta
Gemäß dem Dekret des Präsidenten der Republik Usbekistan Nr. UP-174 vom 27. August 2026 wurde die Strategie „Zoll des Neuen Usbekistans – 2030“ genehmigt, die darauf abzielt, die Zollverfahren zu vereinfachen, administrative Hürden für die Wirtschaft abzubauen und die Digitalisierung der Zollverwaltung weiter voranzutreiben.
Mit Wirkung zum 1. September 2026 wurden die Beschränkungen für Vorauszahlungen an ausländische Auftragnehmer bei Importen auf Basis einer Rechnung ohne Abschluss eines Außenhandelsvertrags aufgehoben, ebenso wie die Verpflichtung zur Sicherung von 50 % der Erlöse beim Export auf Basis einer Rechnung ohne Außenhandelsvertrag sowie die Verpflichtung zur Absicherung von Vorauszahlungen bzw. zur Bereitstellung eines Akkreditivs, einer Bankbürgschaft oder einer Versicherungspolice beim Export von Waren in Landeswährung in entsprechenden Fällen.
Ab dem 1. Oktober 2026 erhalten Teilnehmer wirtschaftlicher Außenaktivitäten mit einem niedrigen Risikoprofil und einer gültigen MwSt.-Registrierungsbescheinigung die Möglichkeit der gegenseitigen Verrechnung von MwSt.-Beträgen, die bei der Wareneinfuhr entrichtet wurden. Darüber hinaus werden die Gebühren und Abgaben für die Zollabfertigung, Pflanzenschutzzeugnisse (fitosanitäre Zertifikate), Ursprungszeugnisse und Begasung um 30 % gesenkt.
Ab dem 1. Januar 2027 wird bei Teilnehmern wirtschaftlicher Außenaktivitäten mit einem niedrigen Risikoprofil die Kontrolle des Zollwerts eingeführter Waren nach der Freigabe der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr durchgeführt. Bei der Bestimmung des Zollwerts ist zudem die Verwendung von Preisinformationen offizieller Händler und Distributoren vorgesehen.
Die Strategie sieht ferner die weitere Digitalisierung der Zollabfertigung vor. Bis zum 2030 soll der Anteil der vollautomatisierten Zollabfertigung ohne menschliches Eingreifen auf 60 % gesteigert und die Abfertigungszeit halbiert werden.
Das Dekret ist am 1. September 2026 in Kraft getreten.





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