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Usbekistan - Neue Regeln im Bereich der Steuerverwaltung und Betriebsprüfungen

vor 5 Stunden
1 Min. Lesezeit

Viktoriya Sleta


Gemäß dem Dekret des Präsidenten der Republik Usbekistan Nr. UP-175 vom 27. August 2026 wurde eine Reihe von Mechanismen eingeführt, um administrative Eingriffe in die Geschäftstätigkeit zu verringern und die Garantien zum Schutz von Unternehmern zu stärken.


Für Kleinunternehmen wird ein dreijähriges Moratorium für alle Betriebsprüfungen eingeführt. Ausgenommen sind Prüfungen im Rahmen von Strafverfahren sowie in Fragen der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, der Einhaltung des Arbeitsrechts, der Mehrwertsteuerrückerstattung und der Unternehmensliquidation.


Für mittlere und große Unternehmen wird ab dem 1. Januar 2027 ein Initiativaudit eingeführt: Unternehmen können die Korrektheit ihrer Steuerzahlungen eigenständig durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen lassen, wobei bei Behebung der Fehler innerhalb von 30 Tagen keine Strafen verhängt werden. Wiederholungsprüfungen innerhalb eines Jahres sind künftig nur mit Genehmigung des Business-Ombudsmans zulässig. Zudem wird erstmals eine Erleichterung eingeführt: Bei Verstößen ohne Schädigung von Gesundheit oder Eigentum wird anstelle einer Geldbuße eine Frist von 10 Tagen zur Behebung eingeräumt.


Gesondert gilt bis zum 31. Dezember 2026 die Wirtschaftsamnestie „Zweite Chance", im Rahmen derer bei vollständiger Begleichung von Steuerrückständen die aufgelaufenen Verzugszinsen erlassen werden.


Das Dekret verankert zudem die „Vermutung der Rechtmäßigkeit des Unternehmenssubjekts": Bei Streitigkeiten müssen staatliche Stellen die Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidungen nachweisen, wobei ungeklärte Zweifel zugunsten des Unternehmers ausgelegt werden.


Das Dekret ist am 28. August 2026 in Kraft getreten.


 
 
 

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