Russland - Ausländerkontrolle durch Arbeitgeber unbefristet
Zurab Tsereteli
Die russische Regierung hat beschlossen, die Geltungsdauer der Vorschriften über die Pflichten von Arbeitgebern in Bezug auf von ihnen eingeladene ausländische Arbeitnehmer nicht mehr zeitlich zu begrenzen.
Die Regelung verpflichtet die einladende Seite, Maßnahmen zu ergreifen, damit der ausländische Staatsangehörige den Zweck seiner Einreise nach Russland einhält und das Land fristgerecht wieder verlässt.
Ursprünglich war vorgesehen, die Regelung nur bis zum 25. September 2026 anzuwenden. Die Änderung trat am 28. August 2026 in Kraft.
Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen droht dem Arbeitgeber eine Geldstrafe i.H.v. 400.000 bis 500.000 Rubel für juristische Personen bzw. i.H.v. 45.000 bis 50.000 Rubel für Angestellte des öffentlichen Dienstes.





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