Russland - Besteuerung internationaler Unternehmensgruppen
Patrick Pohlit
Sonderregelungen gelten für sogenannte russische Unternehmen, die Mitglieder einer internationalen Unternehmensgruppe sind, in Bezug auf deren Steuerbemessungsgrundlage und den Gewinnsteuersatz gemäß Art. 288.5 des SteuerGB RF, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Muttergesellschaft der Gruppe ist im Ausland registriert;
Im Land der Registrierung der Muttergesellschaft oder einer Zwischenholding-Gesellschaft sind die Regeln von Pillar 2 anzuwenden;
Der konsolidierte Umsatz der Gruppe beträgt in den beiden vorangegangenen Jahren mehr als 750 Millionen Euro;
- Der nach den Bestimmungen von Artikel 288.5 des SteuerGB RF berechnete Steuerbelastungskoeffizient des russischen Unternehmens liegt zwischen 0 und 0,15.
In diesem Fall berechnet das russische Unternehmen die Gewinnsteuer mit einem Steuersatz von 15%.





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