Russland - Prüfungsmoratorium bei Drohnenschäden
Sergej Suchanow
Alle Produktionsstätten, die seit dem 1. Januar 2026 durch Angriffe unter Einsatz von Waffen geschädigt wurden, unterliegen seit dem 28. September 2026 gemäß dem Gesetz über die staatliche Kontrolle keinen planmäßigen Aufsichtsmaßnahmen (Prüfungen) mehr.
Außerordentliche Aufsichtsmaßnahmen sind nur in bestimmten Fällen zulässig, insbesondere wenn:
die Frist zur Durchsetzung von Vorschriften abgelaufen ist;
ein Naturereignis oder eine technische Notsituation eingetreten ist;
zuverlässige Angaben darüber vorliegen, dass Lebensgefahr oder schwere bzw. mittelschwere Gesundheitsschäden von Bürgern eingetreten sind.
Voraussetzung ist, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden Kenntnis von den eingetretenen Schäden haben. Die entsprechenden Informationen können insbesondere von den Ermittlungsbehörden, den örtlichen Behörden oder anderen zuständigen Stellen übermittelt werden. Unternehmen und Einzelunternehmer sind außerdem berechtigt, die entsprechenden Angaben unter Beifügung eines Antrags selbst einzureichen. Die Übermittlung kann auch im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit erfolgen.
Die Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, Aufsichtsmaßnahmen einzustellen, die zum 28. September 2026 noch nicht beendet waren und nach der neuen Verordnung nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Hierfür wurde eine Frist bis einschließlich 2. Oktober 2026 festgelegt.
Die Erleichterungen gelten bis zum 1. Oktober 2027.





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