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Russland - Neue Form der FNS-Steuerbenachrichtigung

vor 6 Minuten
1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Die wichtigste Änderung betrifft die neue Darstellung der Einkünfte, auf welche die Steuerbehörde die Einkommensteuer selbstständig berechnet. Nun werden die Einkünfte nicht nur nach Quellen, sondern auch nach Gruppen entsprechend den geltenden Steuersätzen zusammengefasst: separat für die Hauptsteuerbemessungsgrundlage mit Steuersätzen von 13% bis 22% und separat für die Steuerbemessungsgrundlage mit Steuersätzen von 13% bis 15%, zu welcher Dividenden, Zinsen auf Einlagen bei russischen Banken, Einkünfte aus der Veräußerung von Vermögen und sonstige Einkünfte gehören.


 
 
 

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