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Russland - Vermögenssteuer 2025: Deklaration und Zahlung

  • 12. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Steuerpflichtige sind verpflichtet, die Vermögenssteuern, einschließlich der Transport- und Grundsteuer, für das Jahr 2025 bis spätestens 2. März 2026 zu entrichten. Die Frist für die Einreichung der Berichterstattung ist bis spätestens 25. Februar 2026 festgelegt.


Für die Transport- und Grundsteuer müssen Steueranmeldungen über die berechneten Steuerbeträge eingereicht werden. Für die Vermögenssteuer muss keine entsprechende Meldung eingereicht werden, wenn die Angaben zum Vermögensgegenstand in der jährlichen Steuererklärung enthalten sind, deren Abgabefrist ebenfalls jeweils am 25. Februar des Folgejahres endet.


 
 
 

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