Ukraine - Steuererleichterungen
- Joerg Gulden
- 29. März 2022
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Joerg Gulden
Die Ukraine hat Notfallmaßnahmen für die Wirtschaft unter dem geltenden Kriegsrecht beschlossen, die unter Anderem Steuererleichterungen zum Inhalt haben.
Steuerliche Maßnahmen
Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Milliarden UAH können unter bestimmten Voraussetzung zur Einheitsbesteuerung nach dem Umsatz mit einem Steuersatz von 2 % optieren. Die Maßnahme gilt ab dem 1.4.2022 bis zur Beendigung des Kriegsrechtes. Die Einheitsbesteuerung war bislang war bislang der Einkommensteuer unterliegenden Selbständigen vorbehalten
Einfuhren - mit Ausnahme bestimmter akzisepflichtiger Waren - werden vom Einfuhrzoll befreit. Die Befreiung gilt nicht für Waren mit Ursprung in der Russischen Föderation und Belarus.
Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen durch Nichtunternehmer wird von allen Einfuhrabgaben (Zoll, Umsatzsteuer, Akzisen) befreit. Die Befreiung gilt nicht für Waren mit Ursprung in der Russischen Föderation und Belarus.
Steuerzahlern wird eine allgemeine Fristverlängerung eingeräumt, wenn sie an der Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen gehindert sind. Die Fristverlängerung ist zeitlich nicht begrenzt, sie endet automatisch drei Monate nach Beendigung des Kriegsrechtes. Das Gesetz enthält eine nicht abschließende Liste von Beispielen, darunter die Abgabe von Steuererklärungen, die Steuerzahlung und die Registrierung von Umsatzsteuerrechungen
steuerliche Betriebsprüfungen werden ausgesetzt, dies gilt nicht für die Prüfungen in Zusammenhang mit der Erstattung von Umsatzsteuerguthaben
das elektronische Umsatzsteuerregister wird ausgesetzt, d.h. dass unter anderem Vorsteuer geltend gemacht werden kann, auch wenn die zugehörigen Rechnungen nicht im Umsatzsteuerregister erfasst sind. Die Registrierung ist binnen 6 Monaten nach Ende des Kriegsrechtes nachzuholen.
der Umsatzsteuersatz auf Treibstoffe wird auf 7% gesenkt, die Vorsteuererstattung für auf Treibstoffe entfallende Umsatzsteuer wird im Gegenzug ausgesetzt, eine Verrechnung der Vorsteuer bleibt dagegen möglich
der Umsatzsteuersatz auf Inlandsflüge wird auf 7% gesetzt, die Maßnahme gilt zunächst bis zum 31.12.2024.
die Verfolgung von Verstößen zur Pflicht der elektronischen Registrierung von Zahlungen wird ausgesetzt
Unentgeltliche Abgaben an die ukrainischen Streitkräfte werden als nicht steuerbar behandelt
Lieferungen und Leistungen an die ukrainischen Streifkräfte werden als nicht umsatzsteuerbar behandelt, davon ausgenommen sind Lieferungen und Leistungen, die nach den allgemeinen Bestimmungen mit einem Steuersatz von 0% belegt sind
Entgelte für Transportleistungen an die ukrainischen Streitkräfte werden von der Einkommensteuer ausgenommen
Lizenzen in Zusammenhang mit akzisepflichtigen Gütern (Verkauf, Transport, Produktion) werden verlängert
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