top of page

Usbekistan - Geändertes Verfahren für die Tätigkeit von Patentanwälten

vor 5 Stunden
1 Min. Lesezeit

Viktoriya Sleta


Gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan Nr. 542 vom 7. Oktober 2026 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Instituts des Patentanwalts genehmigt.


Gemäß dem neuen Verfahren werden folgende Änderungen eingeführt:


1) Ein Patentanwalt ist berechtigt, die Interessen von natürlichen und juristischen Personen in Fragen des geistigen Eigentums ausschließlich in den Fachgebieten zu vertreten, die in seiner ausgestellten Urkunde ausdrücklich angegeben sind;

2) Ein staatliches Registers der Patentanwälte wird eingeführt; aktuelle Informationen daraus werden öffentlich auf dem Portal „Schutz des geistigen Eigentums“ veröffentlicht;

3) Die Befugnisse zur Zertifizierung und Registrierung von Kandidaten für Patentanwälte wurden an das Justizministerium der Republik Karakalpakstan sowie an die Justizverwaltungen der Regionen und der Stadt Taschkent übertragen.


Die Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung von Fachkräften wird durch das Institut für Umschulung und Fortbildung von Juristen beim Justizministerium oder durch die Staatliche Juristische Universität Taschkent gemeinsam mit dem Verband der Patentanwälte durchgeführt.


Bis zum 1. November 2026 werden die Bescheinigungen der derzeit tätigen Patentanwälte ohne Zertifizierung und ohne Entrichtung einer Staatsgebühr neu ausgestellt. Die Fachkräfte werden unter vollständiger Beibehaltung ihrer bestehenden Spezialisierungen in das staatliche Register aufgenommen.


Der Beschluss ist am 8. Oktober 2026 in Kraft getreten.


 
 
 

Kommentare


bottom of page